Softwarearten

Es gibt einige verschiedene Arten von Software auf dem Markt. Es kommt immer wieder zu Unsicherheiten bezüglich der Bedeutung der verschiedenen Begriffe, daher will ich alle hier kurz erläutern.

Urheberrechtschutz (Copyright)

Alle hier diskutierte Software unterliegt dem Urheberrechtschutz! Public Domain zwar eigentlich nicht, aber in Deutschland unterliegt sie dennoch dem Urheberrechtsschutz, da nach deutschem Recht der Verzicht auf die Urheberrechte nicht vorgesehen ist (sie erlöschen meist erst 70 Jahre nach dessen Tod). Es existiert so gut wie keine Software, die nicht unter Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums fällt. Deshalb lest immer zuerst die Lizenzvereinbarung (License Agreement), auch EULA (End User License Agreement) genannt, die der Software beiliegt, und haltet Euch daran! Verstöße gegen die jeweiligen Gesetze können zu hohen Geldstrafen, mitunter sogar zu Haftstrafen führen! Auch mit Raubkopien und geknackten Freischaltcodes ist nicht zu spaßen!

Die verschiedenen Softwarearten

Über die Qualität der verschiedenen Softwarearten läßt sich eines sagen: Sie ist bei allen Varianten in etwa gleich, d. h. es gibt gute und schlechte Programme gleichermaßen. Umfangreiche Programme werden meist als kommerzielle Software vertrieben, es gibt aber durchaus Ausnahmen (z. B. Linux und der Webserver Apache, beides Freie Software). Auch die Höhe des Preises läßt keine Rückschlüsse auf die dahinterstehende Qualität zu, es gibt sehr teure und dennoch stark fehlerhaltige Software (z. B. von Microsoft).

Kommerzielle Software

Kommerzielle Software ist diejenige Software, die meist in großen, buntenten Verpackungen in Geschäften zu kaufen ist. Der Vertriebsweg geht hier über den normalen Groß- und Einzelhandel. Erhältlich ist solche Software in Computerläben, Buchhandlungen und Kaufhäusern. Die einzelnen Zwischenschritte des Vertriebsweges wollen natürlich selbst an der Software verdienen, was den Endverbraucherpreis in die Höhe treibt. Kommerzielle Software gibt es so gut wie nie zum Download im Internet, dies ist fast immer Shareware. Ganz selten gibt es doch kommerzielle Software zum Download, man erkennt sie daran, daß man sie vor dem Download oder zumindest vor der ersten Benutzung bezahlt haben muß. Jede Software, die vor dem Kauf eine Testmöglichkeit bietet, ist Shareware.

Shareware

Shareware ist genauso kommerziell wie kommerzielle Software, verwendet aber einen anderen Vertriebsweg als diese. Im Gegensatz zu kommerzieller Software, die man in einer verschlossenen Packung kaufen und hoffen muß, daß sie hält, was die Verpackung verspricht, kann Shareware zunächst getestet werden. Die dabei verwendeten Mechanismen sind äußerst vielfältig, so gibt es Vollversionen, die nur zeitlich begrenzt funktionieren oder nur eine gewisse Anzahl Speichervorgänge zulassen. Andere Shareware ist gegenüber der registrierten Version um einige Funktionen ärmer, oder erstellte Dateien werden gekennzeichnet. Es gibt auch Shareware, die voll funktionsfähig ist, aber hin und wieder eine Dialogbox präsentiert, die zur Registrierung auffordert. Da diese Dialogboxen oft mit der Zeit immer häufiger werden, wird derartige Software auch als Nagware bezeichnet (»nag« ist englisch und bedeutet soviel wie »auf die Nerven gehen«).

Auch die Art der Registrierung ist unterschiedlich. Bei manchen Programmen genügt die Eingabe eines Registrierungscodes oder -datei, bei anderen erhält man ein neues Programm, das man anstelle des unvollständigen installieren muß.

Vertrieben wird Shareware überwiegend per Download im Internet, sie ist aber auch auf Datenträgern in Zeitschriften, in speziellen Sharewaresammlungen etc. zu finden. Nicht jede Shareware darf so vertrieben werden, manche Rechteinhaber untersagen dies und erlauben nur den persönlichen Download, um die Verbreitung ihrer Programme besser überblicken zu können.

Es gibt eine Vereinigung professioneller Sharewareprogrammierer, die englischsprachig»Association of Shareware Professionals« (ASP).

Cardware und Careware

Cardware ist Shareware, die nahezu kostenlos erhältlich ist: Der Autor der Software verlangt lediglich, daß ihm vom Benutzer seiner Software eine schöne Ansichtspostkarte aus seinem Heimatort geschickt wird, möglichst mit einer schönen Sondermarke frankiert.

Careware funktioniert ähnlich wie Cardware, nur wird hier keine physische, sondern eine ideelle Gegenleistung verlangt: Der Nutzer der Software wird auf ein bestimmtes Anliegen hingewiesen, beispielsweise Krebshilfe oder amnesty international (Hilfe für politisch Verfolgte). Dabei wird keine zwangsweise Spende verlangt, der Nutzer soll nur darüber nachdenken. Wer mit dem Anliegen nicht einverstanden ist, darf die Software nicht nutzen.

Freeware

Freeware verwendet die gleichen Vertriebsmöglichkeiten wie Shareware. Sie unterscheidet sich von ihr nur dadurch, daß sie kostenlos abgegeben wird. Trotzdem verlangen einige Hersteller den Namen des Nutzers, meist in Form einer Registrierung. Auch die Weiterverbreitung von Freeware kann untersagt sein.

Freie Software (Open Source)

Freie Software unterscheidet sich von den anderen Softwarearten dadurch, daß bei ihr der Quellcode, also der Text in einer Programmiersprache, aus dem das fertige Programm kompiliert wurde, mitgeliefert wird. Einige Freie Software wird gar nicht als kompiliertes Programm angeboten, sondern nur als Quelltext. Vorteil der Freien Software ist, daß man (Programmierkenntnisse in der verwendeten Sprache vorausgesetzt) das Programm selbst ändern und an seine eigenen Bedürfnisse anpassen kann. Meist ist sogar die Weitergabe solcherart veränderter Programme erlaubt.

Freie Software kann kostenlos sein, es kann aber auch Geld dafür verlangt werden. Häufig wird unter dem Begriff »Freie Software« nur kostenlose Software verstanden, aber das ist nicht korrekt: Die Vorzeige-Freie Software Linux wird schließlich selbst fast immer verkauft! Die bekannteste Open-Source-Lizenz ist die GNU General Public License (GLP) des englischsprachigGNU-Projekts. Sie besagt, daß die Software kostenlos, ohne jegliche Garantie und inklusive Quelltext geliefert wird. Dieser Quelltext darf geändert und die geänderte Software weitergegeben werden, es darf sogar Geld dafür verlangt werden. Allerdings müssen dem Käufer die gleichen Rechte eingeräumt werden, wie sie dem Veränderer geboten wurden, d. h. die geänderte Software muß ebenfalls unter der GPL stehen, kann also vom Käufer kostenlos weitergegeben werden. Ein Verbot der Weitergabe ist ein Verstoß gegen die GPL. Daher wird die GPL mitunter auch als "ansteckende Lizenz" bezeichnet: Alles, was irgendwie auf GPL-Software basiert, muß selbst wieder unter der GPL stehen.

Es gibt kommerzielle Open-Source-Lizenzen, die die Weitergabe des Quellcodes verbieten, so etwas wird beispielsweise von vielen kommerziellen Unix-Derivaten verwendet. Solche Weitergabeverbote werden oft als NDA (Non-Disclosure Agreement, Nichtweitergabevereinbarung) bezeichnet.

Public Domain

Public Domain ist ein Begriff aus dem angelsächsischen Recht. Public Domain-Software unterliegt keinerlei Urheberrechtsschutz! In England und den USA ist es dem Urheberrechtsinhaber möglich, auf sein Urheberrecht zu verzichten und das geistige Eigentum der Allgemeinheit zu schenken, es in die Public Domain zu geben. Nach deutschem Recht ist so etwas nicht möglich, daher können deutsche Programmierer keine Public-Domain-Software zur Verfügung stellen.

In meiner Linksammlung finden sich weitere Informationen zu Software-Lizenzen.


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Erstellt am Di, den 10.08.1999 von Martin Stricker.
Zuletzt geändert am Di, den 29.05.2001 um 21:35.